Die oberste Stufe des deutschen Weinrechts, gegliedert nach dem Zuckergehalt des Mostes bei der Lese.
Prädikatsweine sind die oberste Stufe im deutschen Weinrecht. Sie werden nach dem Mostgewicht gestaffelt — also danach, wie viel Zucker die Trauben bei der Lese mitbrachten: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese.
Zwei Dinge werden dabei oft verwechselt. Erstens sagt das Prädikat etwas über die Reife der Trauben, nicht unmittelbar über die Süße des fertigen Weins: eine Spätlese kann trocken ausgebaut sein. Zweitens ist ein Prädikatswein nicht automatisch besser als ein Qualitätswein — die Stufen messen Reife, nicht Güte.
Die Mindestmostgewichte sind je Prädikat, Anbaugebiet und Rebsorte verschieden und im Weingesetz festgelegt.
Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden — Zucker vor der Gärung zuzusetzen ist hier nicht erlaubt.
Auch: Praedikatswein, Prädikatsweine, Qualitätswein mit Prädikat