Prädikatswein

Die oberste Stufe des deutschen Weinrechts, gegliedert nach dem Zuckergehalt des Mostes bei der Lese.

Prädikatsweine sind die oberste Stufe im deutschen Weinrecht. Sie werden nach dem Mostgewicht gestaffelt — also danach, wie viel Zucker die Trauben bei der Lese mitbrachten: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese.

Zwei Dinge werden dabei oft verwechselt. Erstens sagt das Prädikat etwas über die Reife der Trauben, nicht unmittelbar über die Süße des fertigen Weins: eine Spätlese kann trocken ausgebaut sein. Zweitens ist ein Prädikatswein nicht automatisch besser als ein Qualitätswein — die Stufen messen Reife, nicht Güte.

Die Mindestmostgewichte sind je Prädikat, Anbaugebiet und Rebsorte verschieden und im Weingesetz festgelegt.

Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden — Zucker vor der Gärung zuzusetzen ist hier nicht erlaubt.

Auch: Praedikatswein, Prädikatsweine, Qualitätswein mit Prädikat

Siehe auch
  • QualitätsweinWein aus einem der dreizehn Anbaugebiete, amtlich geprüft und mit Prüfnummer.
  • KabinettDas unterste Prädikat — aus normal reifen Trauben, meist leicht und niedrig im Alkohol.
  • SpätlesePrädikat aus später gelesenen, reiferen Trauben — nicht zwangsläufig süß.
  • AuslesePrädikat aus ausgelesenen, besonders reifen Trauben, oft mit Edelfäule.
  • OechsleDas Maß für den Zuckergehalt des Mostes — Grundlage der Prädikatsstufen.