Qualitätswein

Wein aus einem der dreizehn Anbaugebiete, amtlich geprüft und mit Prüfnummer.

Ein Qualitätswein stammt aus genau einem der dreizehn deutschen Anbaugebiete und muss eine amtliche Prüfung bestehen. Die dabei vergebene Amtliche Prüfungsnummer steht auf dem Etikett.

Gegenüber Landwein und Deutschem Wein ist die Herkunft enger gefasst und die Prüfung verbindlich. Gegenüber dem Prädikatswein fehlt die Staffelung nach Mostgewicht; dafür darf angereichert werden.

Auch: Qualitaetswein, QbA, Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete

Siehe auch
  • AnbaugebietDie größte Herkunftseinheit im deutschen Weinrecht — Deutschland hat dreizehn davon.
  • PrädikatsweinDie oberste Stufe des deutschen Weinrechts, gegliedert nach dem Zuckergehalt des Mostes be...
  • LandweinStufe unterhalb des Qualitätsweins, mit weiter gefasster Herkunftsangabe.