Anbaugebiet

Die größte Herkunftseinheit im deutschen Weinrecht — Deutschland hat dreizehn davon.

Ein Anbaugebiet ist die oberste Stufe der Herkunftsangabe: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.

Jeder deutsche Qualitätswein trägt genau ein Anbaugebiet auf dem Etikett. Es ist geschützt: Trauben aus einem anderen Gebiet dürfen nicht hineinverschnitten werden.

Darunter gliedert es sich weiter in Bereiche, Großlagen und Einzellagen.

Auch: Weinbaugebiet, Anbaugebiete, Weinanbaugebiet

Siehe auch
  • BereichDie Untergliederung eines Anbaugebiets, meist mehrere Gemeinden umfassend.
  • GroßlageEin Zusammenschluss benachbarter Einzellagen unter einem gemeinsamen Namen.
  • EinzellageDie kleinste Herkunftseinheit: ein zusammenhängender, benannter Weinberg.