Die größte Herkunftseinheit im deutschen Weinrecht — Deutschland hat dreizehn davon.
Ein Anbaugebiet ist die oberste Stufe der Herkunftsangabe: Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg.
Jeder deutsche Qualitätswein trägt genau ein Anbaugebiet auf dem Etikett. Es ist geschützt: Trauben aus einem anderen Gebiet dürfen nicht hineinverschnitten werden.
Darunter gliedert es sich weiter in Bereiche, Großlagen und Einzellagen.
Auch: Weinbaugebiet, Anbaugebiete, Weinanbaugebiet