1646 Einzellagen in 7 Anbaugebieten, mit Gemeinde, Bereich und Großlage. Die Einzellage ist die kleinste Herkunftsangabe im deutschen Weinrecht — der Name, der auf dem Etikett hinter dem Ort steht.
Eine Einzellage ist die kleinste Herkunftsangabe im deutschen Weinrecht: ein zusammenhängender, benannter Weinberg, festgesetzt durch Landesverordnung. Sie sagt, wo ein Wein gewachsen ist — nicht, wie gut er ist. Mehr im Glossar.
Der Bestand ist noch nicht vollständig: frei verfügbare Verzeichnisse gibt es bislang nur für diese Gebiete. Für die übrigen stehen die Lagen allein in den Landesverordnungen der Länder.