325 Einzellagen in der Pfalz, verteilt auf 70 Weinorte. Mit Bereich, Großlage und den Weingütern des jeweiligen Ortes.
Eine Einzellage ist die kleinste Herkunftsangabe im deutschen Weinrecht: ein zusammenhängender, benannter Weinberg, festgesetzt durch Landesverordnung. Sie sagt, wo ein Wein gewachsen ist — nicht, wie gut er ist. Mehr im Glossar.