Landwein

Stufe unterhalb des Qualitätsweins, mit weiter gefasster Herkunftsangabe.

Landwein steht im deutschen Weinrecht zwischen Deutschem Wein und Qualitätswein. Die Herkunft wird über größere Landweingebiete angegeben, nicht über die dreizehn Anbaugebiete.

Die Stufe wird in Deutschland wenig genutzt; manche Betriebe greifen bewusst darauf zurück, wenn sie einen Wein außerhalb der Regeln des Qualitätsweins ausbauen wollen.

Auch: Landweine

Siehe auch
  • QualitätsweinWein aus einem der dreizehn Anbaugebiete, amtlich geprüft und mit Prüfnummer.