Feinherb

Keine rechtliche Stufe, sondern eine gebräuchliche Bezeichnung im Bereich halbtrocken.

Feinherb ist kein Begriff des Weinrechts, sondern eine eingebürgerte Bezeichnung. Sie wird für Weine verwendet, die etwas Restsüße haben, ohne süß zu wirken — meist im Bereich halbtrocken, mitunter darüber.

Weil die Angabe nicht geregelt ist, sagt sie über den genauen Zuckergehalt nichts. Sie sagt etwas über die Absicht des Winzers: dieser Wein soll herb wirken, nicht süß. An der Mosel ist der feinherbe Riesling eine eigene Kategorie.

Auch: fein herb

Siehe auch
  • TrockenWein mit wenig verbliebenem Zucker — die Gärung ist weitgehend durchgelaufen.
  • HalbtrockenGeschmacksangabe zwischen trocken und lieblich, mit begrenzter Restsüße.
  • RestsüßeDer Zucker, der nach der Gärung im Wein verbleibt.