Wein aus den Rebflächen eines Ortes, ohne Angabe einer einzelnen Lage.
Ein Ortswein stammt aus den Weinbergen einer Gemeinde und trägt deren Namen. Er steht in der üblichen Staffelung zwischen dem Gutswein, der aus dem gesamten Betrieb kommt, und dem Lagenwein aus einer einzelnen Lage.
Die Staffelung Gutswein–Ortswein–Lagenwein ist nicht in allen Betrieben gleich benannt, hat sich aber weithin eingebürgert.
Auch: Ortsweine